Jugendordnung

Der Pferdesportgemeinschaft Pferdeträume e. V.

 

1. Name und Mitgliedschaft

Die jugendlichen Mitglieder der Pferdesportgemeinschaft Pferdeträume e. V. (PSG) bilden die Reiterjugend (RJ). Ihr gehören alle Vereinsmitglieder zwischen dem 7. und vollendetem 18. Lebensjahres, sowie alle im Bereich der Jugendarbeit tätigen Mitglieder und Mitarbeiter an. Der Eintritt wird über die Satzung geregelt.

 

2. Zweck und Aufgaben

  • Zweck der Reiterjugend ist die Förderung der Jugendgesundheit und Jugendpflege durch den Pferdesport in allen Disziplinen und die Wahrung eines ideellen Charakters, sowie der allgemeinen Jugendarbeit in den Bereichen:
    1. sinnvolle Freizeitgestaltung;
    2. Unterbreitung von Freizeit- und Ferienangeboten;
    3. Förderung der Kreativität und Eigeninitiative;
    4. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;
    5. die eigenständige Gestaltung des Jugendlebens in der RSG;
    6. die Förderung der Gemeinschaft und die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz als Träger der freien Jugendhilfe. 
  • Die Reiterjugend ist religiös und parteipolitisch neutral unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats.
  • Die Reiterjugend der PSG führt und gestaltet das Jugendleben selbständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

 

3. Organe

Die Organe der Reiterjugend sind:

  • die PSG-Jugendversammlung,
  • der PSG-Jugendvorstand.

 

4. Jugendversammlung

Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Reiterjugend. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen jugendlichen Mitglieder der PSG bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und die Mitglieder des Jugendvorstandes. 

  • Der Vorsitzende der PSG ist zur Versammlung einzuladen.
  • Die ordentliche Jugendversammlung findet jedes Jahr statt. Die Versammlung wird vom Jugendvorstand 14 Tage vorher, unter Beifügung der Tagesordnung, schriftlich per Email und via Aushang in den vom Verein genutzten Räumen einberufen. Sie ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen beschlussfähig. Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
  • Eine außerordentliche Jugendversammlung ist auf Antrag eines Drittels der Vereinsvertreter oder nach Bedarf durch den Jugendvorstand mit einer Frist von 14 Tagen einzuberufen.
  • Aufgaben der Jugendversammlung sind insbesondere:
    1. Wahl des Jugendvorstandes, sonstige Wahlen,
    2. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendvorstandes,
    3. Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstandes und des Kassenberichts,
    4. Entlastung des Jugendvorstandes.

 

5. Der Jugendvorstand

  • Die PSG-Jugendversammlung wählt den PSG-Jugendvorstand für die Dauer von 2 Jahren. Sie führt die RJ nach den Richtlinien der PSG-Jugendversammlung. Im Vorstand der PSG wird sie durch den Jugendwart vertreten. Wenigstens ein Vertreter der weiblichen Jugend und ein weiterer Vertreter darf nicht älter als 18 Jahre sein.
  • Der PSG-Jugendvorstand besteht aus:
    1. dem Vorsitzenden und seinen Stellvertreter
    2. einen Jugendsprecher, der zur Zeit der Wahl nicht älter als 25 Jahre alt ist.
  • Der Vorsitzende des PSG-Jugendvorstandes vertritt die Interessen der Reiterjugend nach innen und außen. Der Vorsitzende kann Mitglied des erweiterten PSG Vorstandes sein.
  • Der PSG-Jugendvorstand erfüllt die Aufgaben im Einvernehmen mit dem Vorstande der PSG der Jugendordnung, sowie der Beschlüsse der PSG-Jugendversammlung und dem Jugendwart.
  • Die Sitzungen des PSG-Jugendvorstandes finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Mitglieder des PSG-Jugendvorstandes ist vom Vorsitzenden die Sitzung binnen 8 Tagen einzuberufen.
  • Der PSG-Jugendvorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des PSG.
  • Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der PSG-Jugendvorstand Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüssen bedürfen der Zustimmung des PSG-Vorstandes.

 

6. Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur auf dem ordentlichen PSG-Jugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen PSG-Jugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten.

 

Diese Jugendordnung tritt laut Vorstandsbeschluss am 12.07.2014 in Kraft.